Bei einem Arbeitszeugnis ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes der Arbeitgeber beweispflichtig, wenn er eine schlechtere Bewertung als "befriedigend" abgeben will. Dagegen ist der Arbeitnehmer beweispflichtig, wenn er eine bessere Bewertung möchte. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, BAG, Urteil vom 18.11.2014 - 9 AZR 584/13, gilt diese Beweislastverteilung auch dann, wenn in der betreffenden Branche 90% der Zeugnisse mit der Note "gut" oder "sehr gut" erteilt werden.
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