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ARBEITSRECHT
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Jugend- und Auszubildendenvertretung - JAV

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist wie der Name vermuten lässt eine Interessenvertretung der jugendlichen Arbeitnehmer und der Auszubildenden. Die JAV hat die Aufgabe sich für die speziellen Belange der Auszubildenden gegenüber dem Betriebsrat einzusetzen. Sie hat im Gegensatz zum Betriebsrat keine Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber direkt und kann keine Betriebsvereinbarungen abschließen. Das Betriebsverfassungsgesetz gibt allerdings der JAV die Möglichkeit in bestimmten Fällen eine Entscheidung des Betriebsrates herbeizuführen, diese mitzugestalten oder sogar den Betriebsrat zu zwingen seine Entscheidung zu überdenken, vgl. §§ 66 f. BetrVG.

JAV-Wahl 2014

Die Wahlen der JAV finden regelmäßig alle zwei Jahre vom 01.10. - 30.11. statt. Ein Wahltermin sollte jedoch nicht frei gewählt werden, sondern hier sollte - sofern bereits ein Gremium besteht - dessen Amtszeit berücksichtigt werden, um eine JAV-freie-Zeit zu vermeiden. Natürlich empfiehlt es sich bei der JAV-Wahl wie bei der Betriebsratswahl einen erfahrenen Berater an seiner Seite zu haben, um eine möglichst fehlerfreie Wahl zu erreichen.

Sollten Sie in Bezug auf die JAV, JAV-Wahl oder in einer anderen arbeitsrechtlichen Frage Beratung oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.