betriebsbedingte Kündigung - Rechtsanwalt URSEL - Arbeitsrecht
 
 
    Home  Arbeitsrecht  Betriebsrat  Referententätigkeit  Mandantenservice  Kontakt  Impressum
 
 
ARBEITSRECHT
Kündigung
   
 
betriebsbedingte Kündigung

Aus § 1 Abs.2 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) ergibt sich, dass ein Arbeitgeber bevor er eine Beendigungskündigung ausspricht prüfen muss, ob eine Weiterbeschäftigung ggf. auch zu verschlechternten Arbeitsbedingungen in Frage kommt und er muss diesen freien Arbeitsplatz dem Arbeitnehmer vor einer Kündigung beispielsweise im Wege einer Änderungskündigung anbieten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 29. August 2013 - 2 AZR 809/12) hat nun entschieden, dass diese Verpflichtung sich grundsätzlich nicht auf freie Stellen in einem Betrieb des Arbeitgebers bezieht, der im (europäischen) Ausland liegt. Im vorliegenden Fall ging es um einen so genannten Fall der verlängerten Werkbank. Das Bundesarbeitsgericht lässt sich jedoch eine Hintertür: "Umstände, unter denen ausnahmsweise eine Verpflichtung des Arbeitgebers zu erwägen wäre, Arbeitnehmer im Ausland weiterzubeschäftigen, lagen nicht vor."

Sollten Sie Fragen bezüglich einer Kündigung haben oder eine Unterstüzung vor Gericht benötigen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.